LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 16.05.2013 (L 9 SO 212/12)
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 11.05.2012 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger. Die Revision wird zugelassen. Der Streitwert für das [...]