OLG Köln - Beschluss vom 19.09.2013 (10 UF 16/13)
Die Beschwerde der Beteiligten zu 3) wird als unzulässig verworfen. Die Anschlussbeschwerde der Beteiligten zu 2) ist damit wirkungslos. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beteiligten zu 3), mit Ausnahme der [...]