BGH - Beschluss vom 03.12.2014 (XII ZB 181/13)
Auf die Rechtsbeschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des 6. Senats für Familiensachen des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 14. März 2013 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Behandlung und [...]