OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 15.08.2014 (6 UF 82/14)
1. Der Umgang der Antragstellerin mit dem betroffenen Kind wird in Abänderung des angefochtenen Beschlusses wie folgt geregelt: Der Umgang findet statt am zweiten Samstag eines jeden ungeraden Kalendermonats in der [...]