OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 30.10.2014 (16 E 117/14)
Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 10. Januar 2014 geändert. Dem Kläger wird für das erstinstanzliche Klageverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt E. X. [...]