OLG Brandenburg - Beschluss vom 09.12.2014 (10 UF 257/13)
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts Strausberg vom 16. Oktober 2013 abgeändert. Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, an den Antragsteller 10.424,25 € nebst Zinsen in Höhe von 5 [...]