OLG Hamm - Beschluss vom 28.03.2014 (7 UF 45/14)
Der Senat weist auf folgendes hin: I. Es bestehen Bedenken hinsichtlich der Zulässigkeit der Beschwerde.Es ist beabsichtigt, den Beschwerdewert auf 500,00 € festzusetzen. II. Dem Antragsgegner wird Gelegenheit gegeben, [...]