OLG Brandenburg - Beschluss vom 03.06.2015 (10 WF 54/15)
Der angefochtene Beschluss wird abgeändert. Gegen den Vater wird ein Ordnungsgeld von 500 € und ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, für jeweils 100 € ein Tag Ordnungshaft festgesetzt. [...]