OLG Celle - Beschluss vom 28.06.2016 (6 W 81/16)
Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen. Beschwerdewert: 1.435,35 Euro Die Beschwerde ist unzulässig. I. Die Beteiligte zu 1 macht nicht geltend, in ihren Rechten verletzt zu sein (§ 59 Abs. 1 FamFG). 1. Sie [...]