OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 04.01.2016 (5 WF 299/15)
In Abänderung der angefochtenen Entscheidung wird der Verfahrenswert auf 3.000,- EUR festgesetzt. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Auslagen werden nicht erstattet. Die nach § 32 Abs. 2 RVG i. V. m. § 57 [...]