BGH - Beschluss vom 21.09.2016 (XII ZB 84/13)
Der Senatsbeschluss vom 24. August 2016 wird wegen offensichtlicher Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass in das Rubrum als Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin die 'Rechtsanwälte Dr. ' und nicht die [...]