LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 13.12.2017
6 Sa 325/17
Normen:
BGB § 1902; BGB § 1904; BGB § 1906; Werkstattvertrag v. 10.06.2011 § 10 Ziff. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Lübeck, vom 27.06.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 1186 b/17

Nachträgliche Klagehäufung im BerufungsverfahrenKein Anspruch auf Herausgabe eines Entwicklungsberichts einer BehindertenwerkstattEinsichtnahme in Personalakte/Betreuungsdokumentation eines in einer Behindertenwerkstatt tätigen behinderten Menschen

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 13.12.2017 - Aktenzeichen 6 Sa 325/17

DRsp Nr. 2019/11953

Nachträgliche Klagehäufung im Berufungsverfahren Kein Anspruch auf Herausgabe eines Entwicklungsberichts einer Behindertenwerkstatt Einsichtnahme in Personalakte/Betreuungsdokumentation eines in einer Behindertenwerkstatt tätigen behinderten Menschen

1. Ist eine Erweiterung der Klage um einen oder mehrere Gegenstände in der zweiten Instanz sachdienlich, d.h. einer prozesswirtschaftlichen Betrachtungsweise förderlich, und stimmt der/die Beklagte zu, liegt eine zulässige nachträgliche Klagehäufung im Berufungsverfahren vor. 2. Da sich aus dem Werkstattvertrag des behinderten Menschen mit der Behindertenwerkstatt keine entsprechende Rechtsgrundlage ergibt, kann weder der behinderte Mensch noch ein für ihn bestellter gesetzlicher Betreuer eine Herausgabe eines Entwicklungsberichts als Teil der Betreuungsdokumentation verlangen. 3. Nach § 10 Ziff. 2 des Werkstattvertrages kann der Beschäftigte Einsicht in seine Personalakte/Betreuungs-dokumentation erhalten. Diesen Anspruch kann auch der für ihn bestellte gesetzliche Betreuer als gesetzlicher Vertreter, auch ohne Zustimmung des Betreuten, geltend machen.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck vom 27.06.2017 - 6 Ca 1186 b/17 - teilweise abgeändert und wie folgt gefasst: