OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 03.04.2017 (5 WF 45/17)
Der angefochtene Beschluss des Amtsgerichts Offenbach vom 25.7.2016 wird abgeändert und der Vergleichsmehrwert auf 131.300,64 EUR festgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. Das Verfahren ist [...]