OLG Köln - Beschluss vom 03.12.2018 (21 UF 132/18)
Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Köln vom 06.09.2018 (322 F 104/18) wird zurückgewiesen. Die weiteren Kosten des Verfahrens hat der Antragsgegner zu tragen. Der [...]