LSG Bayern - Urteil vom 09.05.2018 (L 19 R 412/17)
I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 08.06.2017 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Streitig ist die [...]