LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 13.03.2018 (L 11 KR 4536/17)
Auf die Berufung der Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Stuttgart vom 26.10.2017 aufgehoben und die Klage abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Die [...]