LSG Niedersachsen-Bremen - Urteil vom 17.04.2018
L 11 AS 1373/14
Normen:
SGB II § 11 Abs. 1 S. 1; SGB II § 11b Abs. 1 S. 1 Nr. 7; BGB § 1361;
Vorinstanzen:
SG Hannover, vom 25.11.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 7 AS 4070/13

Anspruch auf Grundsicherung für ArbeitsuchendeBerücksichtigung von Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen bei der EinkommensermittlungAnforderungen an die Überprüfungspflicht durch Leistungsträger und Sozialgerichte

LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 17.04.2018 - Aktenzeichen L 11 AS 1373/14

DRsp Nr. 2018/6511

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende Berücksichtigung von Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen bei der Einkommensermittlung Anforderungen an die Überprüfungspflicht durch Leistungsträger und Sozialgerichte

1. Der Umstand, dass die Leistungsträger und die Sozialgerichte im Rahmen des § 11b Abs. 1 S. 1 Nr. 7 SGB II im Regelfall von der eigenständigen Ermittlung gesetzlicher Unterhaltsansprüche entlastet werden sollen, schließt eine Prüfung, ob die Aufwendungen der "Erfüllung gesetzlicher Unterhaltspflichten" dienen, nicht aus. 2. In den Fällen, in denen eine gesetzliche Unterhaltspflicht offensichtlich nicht besteht, sind die SGB-II -Träger und die Sozialgerichte befugt, die Frage der gesetzlichen Unterhaltspflicht zu überprüfen. 3. Eine solche Offensichtlichkeit ist z.B. dann gegeben, wenn eine gesetzliche Unterhaltspflicht schon nach Aktenlage, dh. ausweislich der dem Leistungsträger im Verwaltungsverfahren zur Anspruchsprüfung vorliegenden Unterlagen, nicht bestehen kann.