OLG Hamm - Beschluss vom 25.06.2018 (II-4 WF 117/18)
Der angefochtene Beschluss wird dahingehend abgeändert, dass der Verfahrenswert auf 50.000 € festgesetzt wird. Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst. Die Beschwerde ist zulässig und auch in der Sache begründet. [...]