LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 11.08.2021 (L 2 R 117/21)
Auf die Berufung der Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Mannheim vom 20. November 2020 aufgehoben und die Klage abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. [...]