SchlHOLG - Beschluss vom 08.01.2021 (15 UF 184/20)
I. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller. II. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 600,00 Euro festgesetzt. I. Die Antragsgegnerin und der Antragsteller haben das [...]