OLG Köln - Beschluss vom 14.03.2022 (14 UF 184/21)
Der Termin vom 17.03.2022 wird aufgehoben, nach dem der Kindesvater seine Beschwerde zurückgenommen hat. Der Beschwerdeführer und der Kindesvater trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens, weil er seine Beschwerde [...]