OLG Hamburg - Beschluss vom 02.10.2024 (12 WF 88/24)
I. Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 13. August 2024 wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. III. Der [...]