OLG Rostock: Leitlinien

Vorbemerkung

Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien des Oberlandesgerichts Rostock, Stand: 01.01.2009, gelten über den 01.01.2010 mit Ausnahme einer Änderung von Nr. 11.2 hinaus fort. Soweit in den Leitlinien auf die Unterhaltstabelle (Anhang I) verwiesen wird, handelt es sich um die ab 01.01.2010 veränderte Tabelle, deren Tabellensätze identisch sind mit den ab 01.01.2010 geltenden Tabellensätzen der Düsseldorfer Tabelle. Diese Tabellensätze sind ab 01.01.2010 auf den Fall zugeschnitten, dass der Unterhaltspflichtige zwei Berechtigten Unterhalt zu gewähren hat (Nr. 11.2). Die Zahlbetragstabelle (Anhang II) ist für die Zeit ab 01.01.2010 an die geänderten Tabellensätze und das erhöhte Kindergeld angepasst. Eine Anpassung war erforderlich, weil sich zum Jahreswechsel die steuerlichen Kinderfreibeträge und auch das Kindergeld durch Regelungen im Wachstumsbeschleunigungsgesetz geändert haben. Anhang III bleibt unverändert, weil er allein dazu dient, die Umrechnung dynamisierter Titel des bis zum 31.12.2007 geltenden Rechts zu verdeutlichen.

Die Familiensenate des Oberlandesgerichts Rostock verwenden diese Leitlinien als Orientierungshilfe für den Regelfall unter Beachtung der Rechtsprechung des BGH, wobei die Angemessenheit des Ergebnisses in jedem Fall zu überprüfen ist.

Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen