OLG Naumburg: Leitlinien

Vorbemerkung

Die Unterhaltsleitlinien des Oberlandesgerichts Naumburg verwendet diese Leitlinien als Orientierungshilfe für den Regelfall, um in praktisch bedeutsamen Unterhaltsfragen zu einer möglichst einheitlichen Rechtsanwendung zu gelangen. Die Angemessenheit des Ergebnisses bleibt in jedem Einzelfall zu überprüfen.

Die Unterhaltsleitlinien [2011] entsprechen, abgesehen von der Änderung der Nr. 11.2 und den im Hinblick auf die neue Düsseldorfer Tabelle teilweise geänderten - im Einzelnen aus dem neu gefassten Anhang 3 ersichtlichen - Selbstbehalts- und Bedarfssätzen, weiterhin dem bisherigen Stand per 01.01.2010 [siehe Online-Archiv: www.praxishandbuch-familiensachen.de, unter Unterhaltstabellen und -leitlinien/Unterhaltstabellen und -leitlinien 2010/OLG Naumburg: Leitlinien].

I. Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es sich um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt handelt und ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit andererseits geht.

Das unterhaltsrechtlich maßgebliche Einkommen ist nicht identisch mit dem Einkommen im steuerrechtlichen Sinne.

1. Geldeinnahmen

1.1 Regelmäßiges Bruttoeinkommen einschließlich Renten und Pensionen

Auszugehen ist vom Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte inklusive Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie anderer Zulagen.

1.2 Unregelmäßiges Einkommen