Die Leitlinien sind von Richterinnen und Richtern der Familiensenate des Brandenburgischen Oberlandesgerichts erarbeitet worden. Die Unterhaltsleitlinien sind keine verbindlichen Rechts- oder Rechtsanwendungssätze, dienen aber dem Ziel, die Rechtsprechung möglichst zu vereinheitlichen. Sie gelten ab 01.01.2015. Gegenüber den bis zum 31.12.2014 geltenden Leitlinien ergeben sich inhaltliche Änderungen in den Nrn. 21.2 bis 21.4 und in der Anlage I (nur hinsichtlich der Bedarfskontrollbeträge).
1. Geldeinnahmen |
1.1 Regelmäßiges Bruttoeinkommen einschl. Renten und Pensionen Zum Bruttoeinkommen gehören alle Einkünfte und geldwerten Vorteile, z.B. Arbeitsverdienst (inklusive anteiligen Urlaubs- und Weihnachtsgeldes sowie sonstiger Einmalleistungen, anteilig auf den Monat umgelegt), Renten und Pensionen. |
1.2 Unregelmäßiges Einkommen Höhere einmalige Zahlungen (z.B. Jubiläumszuwendungen) können auf einen längeren Zeitraum als ein Jahr verteilt werden. Abfindungen sind zur Wahrung der bisherigen Lebensverhältnisse i.d.R. auf einen angemessenen Zeitraum umzulegen. |
1.3 Überstunden Überstundenvergütungen werden dem Einkommen zugerechnet, soweit sie in geringem Umfang anfallen oder berufsüblich sind. |
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