OLG Hamm: Leitlinien

Vorbemerkung

Die Leitlinien sind von den Familiensenaten des Oberlandesgerichts Hamm erarbeitet worden, um eine möglichst einheitliche Rechtsprechung im gesamten OLG-Bezirk zu erzielen. Sie stellen keine verbindlichen Regeln dar - das verbietet sich schon mit Rücksicht auf die richterliche Unabhängigkeit - und sollen dazu beitragen, angemessene Lösungen zu finden, ohne den Spielraum einzuengen, der erforderlich ist, um den jeweiligen Besonderheiten des Einzelfalls gerecht zu werden.

Die Bedarfssätze/Tabellenbeträge der Düsseldorfer Tabelle haben zum 01.01.2015 keine Änderungen erfahren und sind fortgeschrieben worden. Sollte sich im Laufe des Jahres der Mindestunterhalt erhöhen, wird eine Anpassung erfolgen. Änderungen sind erfolgt hinsichtlich der Selbstbehaltssätze. Änderungen im Übrigen [sind eingearbeitet].

Unterhaltsrechtliches Einkommen

1. Geldeinnahmen

1.1 Auszugehen ist von einem durchschnittlichen Jahresbruttoeinkommen einschließlich Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie sonstigen Zuwendungen, auch Sachbezügen und Gewinnbeteiligungen.