(1) 1Die Endentscheidung in Abstammungssachen wird mit Rechtskraft wirksam. 2Eine Abänderung ist ausgeschlossen. (2) Soweit über die Abstammung entschieden ist, wirkt der Beschluss für und gegen alle. (3) Gegen Endentscheidungen in Abstammungssachen steht auch demjenigen die Beschwerde zu, der an dem Verfahren beteiligt war oder zu beteiligen gewesen wäre.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|