§ 28 EheG Erschöpfende Aufzählung der Aufhebungsgründe
§ 28 Erschöpfende Aufzählung der Aufhebungsgründe
EheG ( Ehegesetz )
Die Aufhebung der Ehe kann nur in den Fällen der § 30 bis § 34 und § 39 dieses Gesetzes begehrt werden.
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