OLG Köln - Urteil vom 01.04.1992
2 U 110/91
Normen:
ZPO § 182, § 418 ;
Fundstellen:
FamRZ 1992, 1082

OLG Köln - Urteil vom 01.04.1992 (2 U 110/91) - DRsp Nr. 1996/8682

OLG Köln, Urteil vom 01.04.1992 - Aktenzeichen 2 U 110/91

DRsp Nr. 1996/8682

»1. Die Zustellungsurkunde über die Niederlegung zur Post erbringt vollen Beweis dafür, daß die Benachrichtigung in den Briefkasten eingeworfen worden ist. Damit ist die Zustellung ohne Rücksicht auf die Kenntnisnahme des Empfängers wirksam. 2. An den erforderlichen Beweis der Unrichtigkeit der beurkundeten Tatsache dürfen keine überspannten Anforderungen gestellt werden. Wenn es im Zustellbezirk zu zahlreichen Zustellungsfehlern gekommen ist, kann das Zeugnis eines nahen Familienangehörigen, daß am Zustellungstag keine Benachrichtigung vorgefunden wurde, zum Beweis der Unrichtigkeit genügen.«

Normenkette:

ZPO § 182, § 418 ;
Fundstellen
FamRZ 1992, 1082