Autor: Mainz-Kwasniok |
Solange dem Anwalt die nötigen Informationen über seinen Mandanten fehlen, kann er seinem Mandanten im ersten Gespräch nicht mehr als eine bloße "Einstiegsberatung" bieten.
Allerdings steht diese Form der Erstberatung am Markt der wachsenden Konkurrenz kostenfreier allgemeiner Information gegenüber. Es gibt diverse Internetportale, die sich mit Trennung und Scheidung befassen und zum Teil kostenfrei eine sehr umfassende allgemeine Beratung bieten. Viele Kanzleien veröffentlichen auf ihren Homepages durchaus inhaltsreiche Texte zu familienrechtlichen Themen. In den Buchhandlungen gibt es Ratgeberliteratur am laufenden Meter - Titel wie "Scheidungsrecht für Männer" oder "Trennung - Scheidung - verständlich erklärt". Anwaltskollegen halten kostenfreie Vorträge über das Familienrecht. Vereine engagieren sich für Alleinerziehende oder für Väter ohne Besuchsrecht und bieten Austausch und Information. Im Bekanntenkreis sind genügend Scheidungsfamilien bekannt, um von dort informiert zu werden.
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