5.3 Verfahrensrechtliches

Autor: Mainz-Kwasniok

Vorstellbare Stationen eines Falls

Die einzelnen Stationen eines Falls könnten wie folgt aussehen:

Bedürftigkeit eines Elternteils

Sozialhilfeantrag wird gestellt, ggf. durch Heim oder Betreuer

Überleitungsanzeige (zum Begriff siehe unten) erfolgt

Aufforderung zur Auskunft - Widerlegung der Vermutung, dass keine 100.000 Euro erzielt werden

Erteilung der Auskunft

Praxistipp

Ihr Mandant sollte es nicht darauf ankommen lassen, dass ein Antrag auf Auskunft bei Gericht gestellt wird.

Berechnung durch den Anspruchsteller

Aufforderung zur Zahlung

Einigung und Zahlung

alternativ: keine Einigung über die Höhe

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Antrag des Sozialamts beim Familiengericht am Wohnort des Schuldners

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Antragserwiderung

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weiterer Schriftverkehr, evtl. gerichtliche Hinweise

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mündliche Verhandlung vor Gericht

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Einigung

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alternativ: Gerichtsbeschluss

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evtl. Beschwerde beim Oberlandesgericht

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evtl. Revision beim BGH

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evtl. Verfassungsbeschwerde

Überleitungsanzeige/Rechtswahrungsanzeige

Wenn die alten Eltern - oder deren Betreuer - Sozialhilfe beantragen, dann muss im Antragsformular angegeben werden, ob es Angehörige gibt. Der Sozialhilfeträger schreibt alle Angehörigen in gerader Linie an, weil alle als Unterhaltspflichtige in Frage kommen können.

Diesen Brief nennt man Überleitungsanzeige oder Rechtswahrungsanzeige. Er setzt einen wichtigen Stichtag, nämlich den Beginn der Unterhaltspflicht.