Autor: Mainz-Kwasniok |
Die einzelnen Stationen eines Falls könnten wie folgt aussehen:
Bedürftigkeit eines Elternteils | ||||||||||||||||||
Sozialhilfeantrag wird gestellt, ggf. durch Heim oder Betreuer | ||||||||||||||||||
Überleitungsanzeige (zum Begriff siehe unten) erfolgt | ||||||||||||||||||
Aufforderung zur Auskunft - Widerlegung der Vermutung, dass keine 100.000 Euro erzielt werden | ||||||||||||||||||
Erteilung der Auskunft
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Berechnung durch den Anspruchsteller | ||||||||||||||||||
Aufforderung zur Zahlung | ||||||||||||||||||
Einigung und Zahlung | ||||||||||||||||||
alternativ: keine Einigung über die Höhe
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Wenn die alten Eltern - oder deren Betreuer - Sozialhilfe beantragen, dann muss im Antragsformular angegeben werden, ob es Angehörige gibt. Der Sozialhilfeträger schreibt alle Angehörigen in gerader Linie an, weil alle als Unterhaltspflichtige in Frage kommen können.
Diesen Brief nennt man Überleitungsanzeige oder Rechtswahrungsanzeige. Er setzt einen wichtigen Stichtag, nämlich den Beginn der Unterhaltspflicht.
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