5.5 Kosten

Autor: Mainz-Kwasniok

Bei den Gebühren gilt dasselbe wie bei anderen Unterhaltsmandaten: Gegenstandswert ist der geforderte Rückstand sowie die Summe der für die nächsten zwölf Monate geschuldeten Beträge.

Praxistipp

Bei vorsorgender Beratung sollten Sie mangels Forderungshöhe eine Gebührenvereinbarung schließen, z.B. auf Zeitbasis.

Letzte redaktionelle Änderung: 08.11.2023