Autor: Mainz-Kwasniok |
Bei den Gebühren gilt dasselbe wie bei anderen Unterhaltsmandaten: Gegenstandswert ist der geforderte Rückstand sowie die Summe der für die nächsten zwölf Monate geschuldeten Beträge.
PraxistippBei vorsorgender Beratung sollten Sie mangels Forderungshöhe eine Gebührenvereinbarung schließen, z.B. auf Zeitbasis. |
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