BayObLG - 21.03.1988 (BReg 1 Z 75/87) - DRsp Nr. 1992/6858
BayObLG, vom 21.03.1988 - Aktenzeichen BReg 1 Z 75/87
DRsp Nr. 1992/6858
a. Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments, worin Ehegatten sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen und bestimmen, daß beim »gemeinsamen Tod« der Nachlaß gleichmäßig auf die Kinder verteilt werden soll.
»... Die gemeinschaftlichen Testamente vom 22. 5. 1958 wurden formgültig errichtet (§§ 2247, 2267BGB). Ohne Rechtsfehler hat das LG sie dahin ausgelegt, daß sie eine Schlußerbeneinsetzung der Bet. zu 1, 2 und 3 für den Fall des Todes des zuletzt versterbenden Ehegatten enthalten.
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