BayObLG vom 21.03.1988
BReg 1 Z 75/87
Normen:
BGB §§ 2084, 2270 ;
Fundstellen:
DRsp I(174)236a
FamRZ 1988, 879

BayObLG - 21.03.1988 (BReg 1 Z 75/87) - DRsp Nr. 1992/6858

BayObLG, vom 21.03.1988 - Aktenzeichen BReg 1 Z 75/87

DRsp Nr. 1992/6858

a. Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments, worin Ehegatten sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen und bestimmen, daß beim »gemeinsamen Tod« der Nachlaß gleichmäßig auf die Kinder verteilt werden soll.

Normenkette:

BGB §§ 2084, 2270 ;

»... Die gemeinschaftlichen Testamente vom 22. 5. 1958 wurden formgültig errichtet (§§ 2247, 2267 BGB). Ohne Rechtsfehler hat das LG sie dahin ausgelegt, daß sie eine Schlußerbeneinsetzung der Bet. zu 1, 2 und 3 für den Fall des Todes des zuletzt versterbenden Ehegatten enthalten.