OLG Karlsruhe - Beschluss vom 08.10.1997
2 WF 135/97
Normen:
ZPO § 42 ;
Fundstellen:
FamRZ 1998, 1120
JurBüro 1998, 611
NJW-RR 1998, 1446
OLGReport-Karlsruhe 1998, 210

Ablehnung eines Richters wegen fehlender Zweifel an der Schlüssigkeit des Klagvortrags

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08.10.1997 - Aktenzeichen 2 WF 135/97

DRsp Nr. 1998/4296

Ablehnung eines Richters wegen fehlender Zweifel an der Schlüssigkeit des Klagvortrags

»Die bloße Äußerung des erkennenden Richters, er habe keine Zweifel an der Schlüssigkeit des Klagvortrags, rechtfertigt für sich allein die Besorgnis seiner Befangenheit nicht. Da eine Klage bereits dann schlüssig ist, wenn der vom Kläger vorgetragene Sachverhalt den Klagantrag trägt, läßt sich aus dieser richterlichen Äußerung nicht der Schluß ziehen, er sei gegenüber der Beklagtenseite voreingenommen oder habe sich bereits (parteiisch) auf ein Obsiegen des Klägers festgelegt.«

Normenkette:

ZPO § 42 ;

Gründe:

I.