BGH - Urteil vom 05.02.1975
IV ZR 90/73
Normen:
FGG § 16a;
Fundstellen:
FamRZ 1975, 273
NJW 1975, 1O72

Anerkennung einer ausländischen Entscheidung über das Sorgerecht eines Kindes im Rahmen der Ehescheidung

BGH, Urteil vom 05.02.1975 - Aktenzeichen IV ZR 90/73

DRsp Nr. 1996/14834

Anerkennung einer ausländischen Entscheidung über das Sorgerecht eines Kindes im Rahmen der Ehescheidung

Die Anerkennung der vom ausländischen (belgischen) Gericht im Zusammenhang mit der Ehescheidung getroffenen Regelung des Sorgerechts für ein Kind als Vorfrage in einem Verfahren vor deutschen Gerichten ist nicht möglich, wenn nicht zuvor durch Bescheid der zuständigen Landesjustizverwaltung das Vorliegen der Voraussetzungen für die Anerkennung des Scheidungsurteils im Inland festgestellt ist. (Solange nicht feststeht, ob die vergangene Sorgerechtsregelung des ausländischen Rechts anerkannt werden kann, muß auf die materielle Rechtslage zurückgegriffen werden)

Normenkette:

FGG § 16a;
Fundstellen
FamRZ 1975, 273
NJW 1975, 1O72