Auf die Rechtsbeschwerden der weiteren Beteiligten zu 1 und 2 wird der Beschluss des 1. Senats für Familiensachen des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 12. April 2017 aufgehoben.
Auf die Beschwerden der weiteren Beteiligten zu 1 und 2 und der betroffenen Kinder wird der Beschluss des Amtsgerichts Braunschweig vom 3. April 2013 abgeändert.
Die Entscheidung des District Court, County of Boulder, Colorado, Vereinigte Staaten von Amerika, vom 15. September 2011 (Az. 11 SV 32 Division 14) wird anerkannt.
Die in den Rechtsmittelinstanzen angefallenen außergerichtlichen Kosten der Antragsteller werden der Staatskasse auferlegt.
Wert: 5.000 €
I.
Die Antragsteller und die in Colorado (USA) geborenen Kinder beantragen die Anerkennung einer dort ergangenen Gerichtsentscheidung zur rechtlichen Abstammung nach Durchführung einer Leihmutterschaft.
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