Anfechtbarkeit der Entscheidung über die Einstellung der Zwangsvollstreckung nach Erhebung einer Unterhaltsabänderungsklage
OLG Brandenburg, Beschluß vom 07.09.1995 - Aktenzeichen 10 WF 71/95
DRsp Nr. 1996/22881
Anfechtbarkeit der Entscheidung über die Einstellung der Zwangsvollstreckung nach Erhebung einer Unterhaltsabänderungsklage
Stellt das Familiengericht nach Erhebung einer Abänderungsklage die Zwangsvollstreckung aus dem abzuändernden Titel ein, so findet gegen diese Entscheidung eine Anfechtung nicht statt.