OLG Dresden - Urteil vom 15.03.1995
6 U 749/94
Normen:
BGB §§ 138 780 ;
Fundstellen:
OLGReport-Dresden 1995, 97

Anfechtbarkeit von notariellem Schuldversprechen und eine Bürgschaft der Ehefrau für die Schulden ihres Ehemannes

OLG Dresden, Urteil vom 15.03.1995 - Aktenzeichen 6 U 749/94

DRsp Nr. 1998/5092

Anfechtbarkeit von notariellem Schuldversprechen und eine Bürgschaft der Ehefrau für die Schulden ihres Ehemannes

1. Ein notarielles Schuldversprechen und eine Bürgschaft der Ehefrau für die Schulden ihres Ehemannes sind nicht durch Drohung i.S. des § 123 Abs. 1 BGB zustande gekommen, wenn dessen wirtschaftliche Situation zur Zeit des Vertragsschlusses prekär ist, weil alle Kredite fällig gestellt sind und die Bank die Verlängerung von der Stellung weiterer Sicherheiten, so der Bürgschaft der Ehefrau, abhängig macht.2. Ein solches Vorgehen der Bank ist auch nicht sittenwidrig.

Normenkette:

BGB §§ 138 780 ;

Tatbestand:

Die Klägerin wendet sich gegen die Vollstreckung der Beklagten aus einer notariellen Urkunde sowie gegen die Wirksamkeit einer Bürgschaft.

Die Klägerin ist die Ehefrau des .... Dieser gründete im September 1990 einen eigenen Handwerksbetrieb, wobei er einige Arbeitnehmer und einen Teil der Maschinen seines bisherigen Arbeitgebers übernahm. Um das Anlaufen des Betriebes zu finanzieren, gewährte die Beklagte Herrn ... Kredit. Nachdem der Finanzierungsbedarf ursprünglich mit 140.000,00 DM angesetzt worden war, betrugen die Verbindlichkeiten des Herrn ... bei der Beklagten im März 1991 insgesamt mehr als 250.000,00 DM.