Die Rechtsbeschwerde des Musterklägers gegen den Beschluss des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 12. Dezember 2018 wird auf seine Kosten mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Musterkläger auch die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz trägt.
Der Gegenstandswert beträgt 12.500 €.
I.
Der Musterkläger, ein seit dem Jahr 2004 als qualifizierte Einrichtung in die Liste nach §
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