Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den am 15. Oktober 2020 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts Schöneberg -
I.
Der Antragsgegner wendet sich dagegen, dass das Familiengericht gegen ihn ein Ordnungsgeld in Höhe von x € verhängt hat, weil er trotz ordnungsgemäßer Ladung der familiengerichtlichen Anordnung, zur Anhörung im Scheidungstermin vom x x 2020 persönlich zu erscheinen, nicht gefolgt und dem Termin ferngeblieben ist.
II.
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