OLG Köln - Beschluss vom 25.05.2021
7 VA 6/21
Normen:
ZPO § 608 Abs. 1; ZPO § 608 Abs. 3;

Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen einen BeschlussZulässigkeit einer MusterfeststellungsklageEintragung von Ansprüchen oder Rechtsverhältnissen bis zum Ablauf des Tages des ersten Termins in ein Klageregister

OLG Köln, Beschluss vom 25.05.2021 - Aktenzeichen 7 VA 6/21

DRsp Nr. 2021/10644

Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen einen Beschluss Zulässigkeit einer Musterfeststellungsklage Eintragung von Ansprüchen oder Rechtsverhältnissen "bis zum Ablauf des Tages des ersten Termins" in ein Klageregister

Tenor

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen den Beschluss des A vom 26.01.2021, 3700/E2 - KlagRE - 1/2019 - 002001, wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Der Gegenstandswert wird auf 5.000,- € festgesetzt.

Normenkette:

ZPO § 608 Abs. 1; ZPO § 608 Abs. 3;

Gründe

I.