Die Mitgliedstaaten arbeiten zusammen, um der Öffentlichkeit und den Fachkreisen folgende Informationen zur Verfügung zu stellen: a) Informationen über die Vollstreckungsverfahren und -methoden in den Mitgliedstaaten und b) Informationen über die zuständigen Vollstreckungsbehörden in den Mitgliedstaaten, insbesondere über das mit der Entscheidung 2001/470/EG des Rates eingerichtete Europäische Justizielle Netz für Zivil- und Handelssachen.
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