Artikel 6 EG/1347/2000
Stand: 23.12.2003
zuletzt geändert durch:
Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates vom 27. November 2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000, ABl. EG Nr. L 338 S. 1
2000
Kapitel II Gerichtliche Zuständigkeit
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen

Artikel 6 EG/1347/2000 Umwandlung einer Trennung ohne Auflösung des Ehebandes in eine Ehescheidung

Artikel 6 Umwandlung einer Trennung ohne Auflösung des Ehebandes in eine Ehescheidung

EG/1347/2000 ( Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 )

Unbeschadet des Artikels 2 ist das Gericht eines Mitgliedstaats, das eine Entscheidung über eine Trennung ohne Auflösung des Ehebandes erlassen hat, auch für die Umwandlung dieser Entscheidung' in eine Ehescheidung zuständig, sofern dies im Recht dieses Mitgliedstaats vorgesehen ist.