I. Die Antragstellerin (Mutter) und der Antragsgegner (Vater) - beide deutsche Staatsangehörige - streiten um die elterliche Sorge für ihre am 19. Februar 1992 geborene Tochter Nika Shirin. Die Ehe der Eltern ist durch Verbundurteil des Amtsgerichts - Familiengericht - vom 28. Juli 1998 geschieden worden (insoweit rechtskräftig). In dem Scheidungsverfahren hat die Mutter in der mündlichen Verhandlung vom 21. Juli 1998 den Antrag gestellt, die elterliche Sorge für die Tochter auf sie (die Mutter) allein zu übertragen. Sie hat dazu geltend gemacht: Der Vater habe bisher keine Verantwortung für das Kind übernommen. Er zahle keinen Unterhalt, sei überschuldet und im übrigen bereits mehrfach wegen Betruges strafrechtlich zur Verantwortung gezogen worden. Der Vater hat sich in erster Linie für die Fortdauer der gemeinsamen elterlichen Sorge ausgesprochen.
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