Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Der Verfahrenswert wird für das Beschwerdeverfahren festgesetzt auf 4.800,- Euro.
I. Die Beteiligten streiten über die Abänderung eines gerichtlichen Vergleichs über die Zahlung nachehelichen Ehegattenunterhalts.
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