OLG Stuttgart, vom 24.05.1984 - Aktenzeichen 17 UF 82/84
DRsp Nr. 1992/10260
b. Erforderliche Durchführung des Versorgungsausgleichs bei der Scheidung ausländischer (hier: britischer) Eheleute durch ein deutsches Gericht in Fällen sogenannter versteckter Rückverweisung.