BayObLG - Beschluß vom 07.09.1988 (3 ObOWi 107/88) - DRsp Nr. 1996/22850
BayObLG, Beschluß vom 07.09.1988 - Aktenzeichen 3 ObOWi 107/88
DRsp Nr. 1996/22850
Beantragt ein volljähriges verheiratetes Kind Arbeitslosenhilfe, so darf das Arbeitsamt nur dann vom Vater des volljährigen Kindes Auskunft über dessen Einkommen und Vermögen verlangen, wenn zuvor festgestellt wurde, daß das Kind bedürftig ist und sein Ehegatte nicht vor den Verwandten des Kindes haftet.