I. Die Beschwerde der ... AG gegen die Entscheidung des Amtsgerichts - Familiengericht - Nürnberg vom 8.8.2011 zum Ausgleich des von dem Antragsteller bei der Beschwerdeführerin erworbenen Anrechts wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Entscheidung wie folgt neu gefasst wird:
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragstellers bei der ... AG, Niederlassung Deutschland, Versicherungsnummer ..., zu Gunsten der Antragsgegnerin ein Anrecht in Höhe von 13.942,37 €, Bezugsgröße: Kapitalwert, nach Maßgabe der Teilungsordnung der ... AG in der Fassung vom 14.5.2010, bezogen auf den 31.1.2010, übertragen.
II. Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens tragen die beteiligten Ehegatten jeweils zur Hälfte. Außergerichtliche Kosten der Verfahrensbeteiligten sind nicht zu erstatten.
III. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.000,-- € festgesetzt.
IV. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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