I.
Im Sterbebuch des Standesamts ist der Sterbefall der 1993 verstorbenen P., einer in Polen geborenen deutschen Volkszugehörigen, beurkundet. Diese war am 4.12.1988 als Aussiedlerin gemeinsam mit dem Beteiligten zu 1 nach Deutschland gelangt. In der Sterbeurkunde heißt es: "die Verstorbene war verheiratet mit P." (Beteiligter zu 1).
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