OLG Celle - Beschluss vom 30.10.2013
10 UF 204/13
Normen:
VersAusglG § 5 Abs. 2 S. 2;
Vorinstanzen:
AG Hannover, vom 15.05.2013

Berücksichtigung der Verringerung des Deckungskapitals eines Versorgungsanrechts durch nacheheliche RentenzahlungenTenoirierung der Entscheidung über den Versorgungsausgleich

OLG Celle, Beschluss vom 30.10.2013 - Aktenzeichen 10 UF 204/13

DRsp Nr. 2013/24828

Berücksichtigung der Verringerung des Deckungskapitals eines Versorgungsanrechts durch nacheheliche Rentenzahlungen Tenoirierung der Entscheidung über den Versorgungsausgleich

Eine durch nachehezeitliche Rentenzahlungen an den ausgleichspflichtigen Ehegatten eingetretene Verringerung des Deckungskapitals eines Versorgungsanrechts wirkt sich ebenso anteilig zu Lasten beider Ehegatten aus wie sie zu gleichen Teilen an einem nachehezeitlichen Wertzuwachs durch Zinsgewinne teilnehmen. Dies ist im Tenor festzustellen, wenn das Anrecht mit seinem auf das Ehezeitende bezogenen Ausgleichswert intern geteilt wird.

Auf die Beschwerde der Beteiligten wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Hannover vom 15. Mai 2013 in den Absätzen 3 bis 5 des Ausspruchs zum Versorgungsausgleich (II des Tenors) geändert und wie folgt neu gefasst: